Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bestrebt, unsere Website für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von Fähigkeiten, technischen Voraussetzungen oder Nutzungskontext. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 auf Konformitätsstufe AA so weit wie möglich zu erfüllen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist weitgehend mit den Anforderungen der WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA vereinbar. Einzelne Bereiche werden aktuell noch überarbeitet. Nicht barrierefreie Inhalte sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Vereinzelte Kontraste können in bestimmten Farbkombinationen noch zu gering ausfallen.
  • Alternativtexte für rein dekorative Grafiken werden sukzessive geprüft und ggf. korrigiert.
  • Tastaturfokus-Reihenfolge in einzelnen Komponenten wird aktuell weiter optimiert.

Getroffene Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit

  • Semantische HTML-Struktur mit Überschriften-Hierarchie und Landmark-Rollen.
  • Textalternativen für aussagekräftige Bilder und Icons, dekorative Elemente als solche gekennzeichnet.
  • Bedienbarkeit per Tastatur (Fokuszustände, sinnvolle Tab-Reihenfolge).
  • Ausreichende Farbkontraste nach WCAG-Empfehlungen in hellen und dunklen Designs.
  • Responsives Layout für verschiedene Bildschirmgrößen und Zoomstufen.

Kompatibilität mit Browsern und assistiven Technologien

Die Website ist für aktuelle Versionen gängiger Desktop- und Mobil-Browser optimiert. Eine Nutzung mit Screenreadern und Vergrößerungssoftware ist vorgesehen.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Fehlt eine Information, oder sind Inhalte schwer verständlich? Schreiben Sie uns – wir möchten besser werden:

E-Mail: info@hausmeister-vermittlung.com

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland wenden. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Landesbehörden.

Datum

Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am 15.10.2025.